WasserversorgungsreglementDieses Reglement regelt den Bau, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung sowie die Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen und die Beziehungen zwischen der Wasserversorgungs-Genossenschaft Roggliswil und den Bezügern, soweit die Vorschriften des Bundes oder des Kantons nichts Abweichendes enthalten.
Zugehörige Dienstleistung: Baubewilligungsverfahren Zuständige Instanz: Bauamt
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