Das Bauamt ist zuständig für die Erteilung von Auskünften über die Bau- und Zonenvorschriften, die Prüfung der Baugesuche nach Massgabe der Bauvorschriften und der Zonenvorschriften der Gemeinde, die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens (ordentliches und vereinfachtes Verfahren) und die Ausfertigung von Baubewilligungen.
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