Anschlussgebühren Abwasser - Deklarationsformulare
Das provisorische Deklarationsformular ist gleichzeitig mit dem ordentlichen Baugesuch einzureichen.
Das definitive Deklarationsformular ist nach Fertigstellung (vor Schlusskontrolle) des Bauvorhabens einzureichen. Aktionen
Verantwortliche Person: Astrid Guhl Zuständige Instanz: Bauamt
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