Prämienverbilligungsgesuch
Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern vergütet jeweils auf Gesuch hin einen Anteil der bezahlten Krankenkassenprämien zurück, wenn ein Anspruch gemäss Berechnungsansätzen gegeben ist.
Sie stellt daher jeweils anfangs Jahr denjenigen Personen, welche bereits einen Antrag in den Vorjahren gestellt haben, eine Informations-Email mit den benötigten Daten zu. Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden (z.B. Prämienverbilligung 2022 - Einreichefrist bis 31. Oktober 2031). Wird die Anmeldung nach dieser ordentlichen Frist eingereicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuchstellung fällig werden. Aktionen
Verantwortliche Person: Selina Birrer Zuständige Instanz: AHV-Zweigstelle
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