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Gemeinde Roggliswil
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Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt

Im Falle eines Auslandaufenthaltes mit Erwerbstätigkeit sind Arbeitnehmer in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie während weniger als 183 Tagen im Jahr in einem Staat beschäftigt werden, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, so besteht die Steuerpflicht in der Schweiz, wenn sich der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr im anderen Staat aufhält.
Erkundigen Sie sich beim Steueramt.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Online-Dienste: Einzahlungsschein Steuern
Fristerstreckung Steuererklärung Unselbständigerwerbender
Ermittlung der Steuerfaktoren
Ansprechspersonen: Sägesser Samantha
zuständig: Steueramt
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