Die Gemeinden erheben Steuern auf Grund der kantonalen Steuergesetze, sie legen aber die Steueransätze selber fest.
Den Gemeindesteuern unterliegen in der Regel die gleichen Objekte wie den Kantonssteuern, d.h. Einkommen und Vermögen, Gewinn und Kapital, Grundstückgewinne, Erbschaften und Schenkungen usw.
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