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07.06.2023 03:32:21


Arbeitlosenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen.

Wer ist versichert?
Wer in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmenden sowie jene Personen, die für
schweizerische Firmen im Ausland tätig sind und von der Schweiz aus entlöhnt werden.

Beiträge
Der für die Beiträge AHV/IV/EO massgebende Lohn gilt auch für die ALV. Bis zur Grenze von Fr. 148'200.-- Jahreslohn macht der Beitrag an die ALV 2.2 % des Jahreslohnes oder höchstens Fr. 3'260.40 aus. Für Lohnanteile über Fr. 148'200.-- beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 %.
Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt.

Leistungen der ALV
Um Leistungen von der ALV zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die
Arbeitslosenentschädigung beträgt 70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes. Unabhängig vom Alter,
Ausbildungs- und Unterhaltspflichten beträgt der Anspruch zwischen 75 bis maximal 520 Taggelder.
Zusätzlich gibt es Leistungen für Umschulung, Weiterbildung oder Eingliederung.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Arbeitslosenentschädigung
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