Schiesspflicht |
Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an den Sektionschef der Gemeinde Roggliswil, André Baumann, Pfaffnau (Tel. 062 / 754 16 29). |
|