Hundesteuer: Gemeinde |
In allen Kantonen wird eine Hundesteuer vom Kanton und/oder von den Gemeinden jährlich erhoben. Die jährliche Steuer beträgt Fr. 120.-- für Privathunde und Fr. 40.-- für Hofhunde. Steuererleichterungen In den meisten Kantonen bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.) |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Hundesteuer |
zugehörige Online-Dienste: | Hundekontrolle / - marke |
zuständig: | Finanzen |
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