Hundesteuer: Gemeinde |
In allen Kantonen wird eine Hundesteuer vom Kanton und/oder von den Gemeinden jährlich erhoben. Die jährliche Steuer beträgt Fr. 120.-- für Privathunde und Fr. 40.-- für Hofhunde. Steuererleichterungen In den meisten Kantonen bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.) |
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zugehörige Dienstleistungen: | Hundesteuer |
zuständig: | Finanzen |
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