Ergänzungsleistungen zur AHV/IVOftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richtet die Ausgleichskasse Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
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