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Gemeinde Roggliswil
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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Birrer, Selina

Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Grundbedürfnisse zu decken, übernehmen Ergänzungsleistungen die Differenz. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können die EL einen Teil der Kosten für den Lebensunterhalt und die Miete, für die medizinische Versorgung oder den Aufenthalt in einem Heim vergüten. Die Kosten werden vom Bund und von den Kantonen mit Steuereinnahmen finanziert.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen beim ausfüllen der notwendigen Formulare.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Weitere Informationen sowie Formulare und Merkblätter finden Sie unter was-luzern.ch/ergaenzungsleistungen-el.


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