Beglaubigungen
Verantwortlich: Zemp, Corinne Für Beglaubigungen ist die Gemeindeschreiberin zuständig. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich erscheinen. Er hat sich - sofern er der Gemeindeschreiberin nicht bekannt ist - mit einem gültigen amtlichen Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte) auszuweisen. Wir bitten Sie, vorgängig einen Termin zu vereinbaren. Für Apostillen und Legalisationen ist die Staatskanzlei Luzern zuständig.
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