Abmeldung / WegzugDamit wir Sie aus dem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, bringen Sie den Ausländerausweis mit. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 51.0 kB).
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