PrämienverbilligungDie Ausgleichskasse des Kantons Luzern vergütet jeweils auf Gesuch hin einen Anteil der bezahlten Krankenkassenprämien zurück, wenn ein Anspruch gemäss kantonalen Berechnungsansätzen gegeben ist. Sie stellt daher jeweils anfangs Jahr denjenigen Personen, die in den letzten zwei Jahren schon ein Prämienverbilligungsgesuch eingereicht haben, ein neues Formular zu. Personen, die das Gesuch erstmals stellen wollen, können unter www.ahvluzern.ch Rubrik Prämienverbilligung erfassen und beantragen. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 51.0 kB).
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