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Gemeinde Roggliswil
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Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Birrer, Selina

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis
  • Pass

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Preis: gratis


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 51.0 kB).

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