Controllingkommission
Die Controllingkommission nimmt zuhanden der Stimmberechtigten Stellung zum Voranschlag und zum Steuerfuss. Über das Prüfungsergebnis erstattet sie einen schriftlichen Bericht und unterbreitet der Gemeindeversammlung zugleich ihre Anträge. Der Gemeinderat kann der Controllingkommission auch Einzelgeschäfte finanzieller Natur zur Vorberatung überweisen oder sie bei der Finanzplanung miteinbeziehen.
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