https://www.roggliswil.ch/de/politik/abstimmungsresultate/infos/
30.03.2023 07:52:41
HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.lu.ch und des Bundes unter
www.admin.ch Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.
Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
VoteInfo auf Android:
https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo VoteInfo auf iOS:
https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062
UrnenöffnungszeitenSonntag, 10.30 Uhr - 11.00 Uhr
UrnenstandortDas Urnenbüro befindet sich in der <b>Gemeindekanzlei Roggliswil, 1. Obergeschoss
Bedingungen / Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens fünf Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungstag ihren politischen Wohnsitz geregelt haben.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der "Gemeindekanzlei Urnenbüro Roggliswil" erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder bis Ende der Urnenbüroöffnungszeit (Abstimmungssonntag 11.00 Uhr) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Roggliswil einwerfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wurde,
- die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht vom Stimmenden unterschrieben ist,
- für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind,
- das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben.