Bekanntmachung eines Bauprojekts
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Roggliswil öffentlich zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Roggliswil einzureichen. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden (§ 194 PBG).
Gemeindeverwaltung Roggliswil
Datum der Neuigkeit 14. Jan. 2023
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