Bekanntmachung Protokoll Gemeindeversammlung vom 5. Dez. 2022Bekanntmachung betreffend Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung nach den Vorschriften von § 114 StRG geprüft und genehmigt. Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden (aufgrund der Feiertrage, bis spätestens am 11. Januar 2023). Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen bei der Gemeindeverwaltung Roggliswil (§ 115 Abs. 3 StRG) einsehen. Gemeindeverwaltung Roggliswil Datum der Neuigkeit 21. Dez. 2022
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