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04.06.2023 23:42:32
Aufgrund des anhaltend starken und prognostizierten Zustroms von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine sowie weiteren Migrationsbewegungen kann der Unterbringungsbedarf von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich trotz grosser kantonaler Anstrengungen nicht mehr alleine mit kantonalen Unterbringungsmöglichkeiten und privaten Angeboten gedeckt werden. Daher beauftragt die Luzerner Regierung die zuständige Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), eine Zuweisung an die Luzerner Gemeinden vorzunehmen, um diesen anhaltend starken und raschen Zustrom von Schutzsuchenden aus der Ukraine längerfristig bewältigen zu können.
Der Gemeinderat bittet, für die Unterbringung von Schutzsuchenden in der Gemeinde Roggliswil freistehende oder freiwerdende Wohnungen der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen gemeindezuweisung.daf@lu.ch oder der Gemeindeverwaltung Roggliswil gemeindeverwaltung@roggliswil.ch zu melden.
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Roggliswiler Bevölkerung für die Unterstützung und Mithilfe bei der Wohnungssuche sowie bei der Unterbringung von Schutzsuchenden.
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