Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Februar 2022 einsehbarDas Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung nach den Vorschriften von § 114 StRG geprüft und genehmigt. Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen bei der Gemeindeverwaltung Roggliswil (§ 115 Abs. 3 StRG) einsehen. Dokument Bekanntmachung_Protokoll.pdf (pdf, 197.6 kB) Datum der Neuigkeit 4. März 2022
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