Umklassierung HübelistrasseBeschluss des Gemeinderats zur Umklassierung Hübelistrasse und Möglichkeit, beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde zu erheben. Der Gemeinderat hat beschlossen die Hübelistrasse entsprechend umzuklassieren. Es betrifft dies:
Der Gemeinderat hat im Nachgang zum Anhörungsverfahren vom 2. Oktober bis 2. November 2021 die Einreihung der oben genannten Strassenabschnitte definitiv erlassen (§ 10 Abs. 1b kant. Strassengesetz). Der Entscheid des Gemeinderates mit dem Strassenverzeichnis und dem dazugehörigen Plan liegen während 30 Tagen, vom 4. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 auf der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist beim Regierungsrat des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel und mit einer Begründung und einem Antrag einzureichen. Dokument Beschluss_des_GR_und_Moglichkeit_beim_RR_Verwaltungsbeschwerde_zu_erheben.pdf (pdf, 522.3 kB) Datum der Neuigkeit 3. Dez. 2021
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