Öffentliche Auflage Gesamtrevision der OrtsplanungIm Sinne der §§ 6 Abs. 3b, 13 Abs. 2 und 61 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRL Nr. 735) werden totalrevidierten Zonenpläne sowie das Bau- und Zonenreglement inkl. PBG-Umsetzung, Rückzonungen und Gewässerraumfestlegung öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden auch der revidierte Teilrichtplan Fusswegnetz und Radwegverbindungen, die neue Richtlinie zur Beurteilung von Gestaltungsplänen sowie die Aufhebung diverser Gestaltungspläne öffentlich aufgelegt. Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind im Planungsbericht und weiteren Akten dokumentiert. Die relevanten Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung können vom 27. September 2021 bis 26. Oktober 2021 im Internet unter www.roggliswil.ch eingesehen werden. Die vollständigen Ortsplanungsakten sind auf der Gemeindeverwaltung verfügbar. Allfällige Einsprachen und Stellungnahmen sind während der Auflagefrist (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet im Doppel an den Gemeinderat Roggliswil, Gemeindeverwaltung, Postfach 8, 6265 Roggliswil, zu richten.
Datum der Neuigkeit 27. Sept. 2021
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