Verkehrsanordnung, Gemeindestrasse 2. Klasse, Netzelen

7. September 2026

Der Gemeinderat verfügt gestützt auf Artikel 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetztes und Artikel 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung sowie § 18 Abs. 1 der Strassenverkehrsordnung:

In der Gemeinde Roggliswil wird auf der Gemeindestrasse 2. Klasse, Netzelen, eine Tempo-30-Zone angeordnet. Signalisation und Markierung richten sich nach dem  Massnahmeplan der Viaplan AG, Sursse, vom 5. August 2026. Der Plan ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung und kann während der Beschwerdefrist bei der Gemeinde Roggliswil eingesehen werden.

Die Verfügung tritt in Kraft, sobald die Signalisationen erfolgt sind.

Weitere Informationen und die Beschwerdefrist entnehmen Sie bitte der Verkehrsanordnung.

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