Betreuungsgutscheine ab 01.08.2026

24. Juli 2026

Am 1. Januar 2026 trat das neue Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung sowie die dazugehörige Verordnung in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt.

Ab dem 3. August 2026 sind sämtliche Gesuche über die kantonale Fallapplikation unter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der kantonalen HomepageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder im F&A für ErziehungsberechtigteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.