Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
Die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist durch die anhaltende Hitze, Trockenheit und Wind weiterhin gross. Aus diesem Grund gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50m). Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerkskörper im gesamten Kantonsgebiet, einschliesslich Gewässer verboten. Das Verbot gilt auch für Feuerwerke, die von Gemeinden bewilligt wurden.
Weitere Informationen finden Sie in der MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Dienststelle Landwirtschaft und Wald und auf deren HomepageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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Zugehörige Objekte
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| Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe (PDF, 999 kB) | Download | 0 | Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe |