Bekanntmachung eines Baugesuchs

30. März 2026
Gesuchsteller /          Planverfasser Wasserversorgungsgenossenschaft Roggliswil, Winkel 10, 6265 Roggliswil
   
Grundeigentümer Unterhaltsgenossenschaft Roggliswil, Muesbach 3, 6265 Roggliswil
  Bärenbold Xaver, Dorfstrasse 30, 6265 Roggliswil
  Luternauer Josef, Birch 2, 6265 Roggliswil
  Niklaus-Vogel Dorothea, Chemin des Chênes, 2070 St-Blaise
  Vogel Josef, Sonnmatte 5, 6265 Roggliswil
   
Projekt Sanierung Wasserleitung Winkel-Dürlef, Grundstück Nr. 476, 98, 95, 342, 87, 272, 84, 273, 139, 136, 135, 290
   
Einsprachefrist 30. März 2026 bis und mit 20. April 2026

 

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Roggliswil öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Roggliswil einzureichen. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden (§ 194 PBG).

Roggliswil, 30. März 2026

Bauplan, Bleistift