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"Fahrverbot" Verbindung Schulhaus - Winterhaldenstrasse
Es wurde vermehrt beobachtet, dass das Fahrverbot Verbindung Schulhaus-Winterhaldenstrasse trotz entsprechenden Fahrverbotstafeln nicht eingehalten wird.
Der Fussweg dient den Schülern als Schulweg, damit diese nicht den längeren Weg über die Hauptstrasse-Schulhausstrasse machen müssen und somit unnötig den Gefahren des Verkehrs ausgesetzt sind. Das Fusswegrecht ist zu Lasten des Grundstückes Nr. 31 grundbuchamtlich eingetragen und explizit als Fussweg ausgewiesen. Somit ist das Befahren dieses Fussweges mit Fahrzeugen, Motorrädern, Mofas, Trottinets und Fahrrädern verboten.
Wir bitten die Bevölkerung, das Fahrverbot zu beachten und einzuhalten.