Schulanlage Dorf, Verordnung über die Benutzung

Gestützt auf das Eigentumsrecht der Einwohnergemeinde Roggliswil an ihren Schul- und Sportanlagen und gestützt auf das Gebührengesetz vom 14. September 1993 (SRL Nr. 680) erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Benützung der Schulanlage Dorf:

Informationen

Datum
1. Januar 2019
Herausgeber/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
Verordnung_Benutzung_Schulanlage_Dorf.pdf (PDF, 4.23 MB) Download 0 Verordnung_Benutzung_Schulanlage_Dorf.pdf

Zugehörige Objekte