Rückstufung zu bedingtem Feuerverbot - Waldbrandgefahr erheblich

11. September 2026

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärften. Die Gefahr von Waldbränden ist damit noch nicht definitiv gebannt; sie hat sich aber entschärft.

Der Kanton Luzern erlässt deshalb ein bedingtes Feuerverbot. Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten. Die folgenden Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen:
- keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
- nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
- bei starkem Wind - vornehmlich vor und während Gewittern - wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind

Wir danken für eure Kenntnisnahme und Mitarbeit.

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