Kanton erlässt ab sofort: Absolutes Feuerverbot im Freien
Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern. Zudem ist auch die Situation hinsichtlich verfügbarem Löschwasser zunehmend angespannt. Der Kanton Luzern erlässt deshalb ab dem 6. August 2026:
Absolutes Feuerverbot im Freien
Das absolute Feuerverbot im Freien beinhaltet folgende Regelungen:
- Im ganzen Kanton Luzern ist es im Freien verboten, Feuer zu entfachen.
- Das Feuerverbot gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten.
- Das Steigenlassen vom Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist verboten
- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrill.
Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über die aktuelle Gefahrenlage und geltenden Massnahmen auf folgender Hompege www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu informieren.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem angehängten Flyer und der Allgemeinverfügung oder auf der WebseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Dienststelle Landwirtschaft und Wald Kanton Luzern.
Besten Dank für Ihre Beachtung und Mithilfe.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gefahrenstufe 5_Verhalten (PDF, 1.16 MB) | Download | 0 | Gefahrenstufe 5_Verhalten |
| Allgemeinverfügung_Kanton Luzern (PDF, 689 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung_Kanton Luzern |