
Leerwohnungszählung 2025
Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilien-marktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.
Die Erhebung stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes ab. Die Auskunftspflicht ist gemäss der erwähnten Verordnung für Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Deshalb bitten wir alle Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die per 1. Juni 2025 leer stehenden Wohnungen der Gemeindeverwaltung Roggliswil, per E-Mail gemeindeverwaltung@roggliswil.ch oder per Telefon 062 747 01 20, bis zum 26. Mai 2025 zu melden.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit.
Gemeindeverwaltung Roggliswil