Verbrauchte Batterien gelten in der Schweiz als Sonderabfall. Das Gesetz verpflichtet alle Konsumentinnen und Konsumenten, sie an die Verkaufsstelle zurückzugeben oder einer Sammelstelle zuzuführen. In der Sammelstelle ist ein Behälter für Batterien plaziert.

Mit dem Kauf einer Batterie oder eines Akkus wird automatisch das Recht auf deren sachgerechte Entsorgung erworben. Im Kaufpreis ist eine vorgezogene Entsorgungsgebühr enthalten, die den gesamten Recyclingprozess finanziert.

Weitere Auskünfte finden Sie unter: http://www.batrec.ch

Wichtig

Batterien gehören nicht in den Hauskehricht!
Autobatterien sind beim Garagisten zurückzugeben.

Sammelstellen