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Die Organisation der Gemeinden ist im Gemeindegesetz des Kantons Luzern geregelt. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und die fünf Tage vor der Versammlung ihren Wohnsitz in Roggliswil begründet haben. Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal pro Jahr statt. Die wichtigsten Traktanden sind jeweils
| Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Abnahme der Jahresrechnung bis Ende Juni des Folgejahres
- Genehmigung des Budgets für das kommende Jahr
- Festsetzung des Steuerfusses
Aufgaben je nach Bedarf: - Erteilung des Gemeindebürgerrechts
- Erlass von rechtsetzenden Beschlüssen
- Genehmigung von Gemeindeverträgen und Beitritt zu Gemeindeverbänden
- Beschluss von Sonderkrediten
- Beschluss über Grundstückgeschäfte, etc.
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| Kompetenzen: | Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern. |
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