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Gemeinde Roggliswil


Die Gemeinde Roggliswil ist in der ordentlichen Organisationsform nach dem Gemeindegesetz organisiert. Die Stimmbürgerschaft ist das oberste Organ. Sie wählt den Gemeinderat als Exekutive und weitere Behörden.

Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Legislative in Roggliswil bildet die Gemeindeversammlung, die somit wichtigster kommunaler Entscheidungsträger ist. Ihr gehören alle Stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner an. Die Gemeindeversammlung tagt zwei- bis dreimal jährlich und befindet über Budget, Steuerfuss, Rechnung, Reglementsänderungen, etc.

Gemeinderat (Exekutive)
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Roggliswil wählen den Gemeinderat als Exekutivbehörde an der Urne für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren. Der Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung obliegt dem Gemeinderat. Weiter entscheidet er über die laufenden Geschäfte im Rahmen seiner Kompetenzen.

Friedensrichter (Judikative)
Die Judikative auf Gemeindeebene bildet der Friedensrichter. In der Regel hat jedem Zivilprozess (mit Ausnahme der summarischen Verfahren) ein Aussöhnungsversuch voranzugehen. Angestrebt wird, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen und damit vermeidbare Prozesse zu verhindern. Zuständig ist der Friedensrichter, sofern es sich nicht um familienrechtliche, miet- und pachtrechtliche, arbeitsrechtliche (bis zu einem Streitwert von Fr. 20'000.00) oder gleichstellungsrechtliche Streitigkeiten handelt. Der Friedensrichter hat Vermittlungsfunktion und keine Entscheidkompetenz. Der Friedensrichter wird vom Volk auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Aufsichtsbehörde ist der Amtsgerichtspräsident.

Verwaltung
Die Verwaltung bildet den stabilen Kern der kommunalen Vollzugsorganisation. Sie steht der Behörde als Ausführungsorgan und der Bevölkerung für Dienstleistungen und Anfragen zur Verfügung.


Sie als Einwohnerin oder Einwohner von Roggliswil bestimmen mit!

 
 


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