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Urnenstandort Das Urnenbüro befindet sich im Untergeschoss der Gemeindeverwaltung Roggliswil
Urnen Öffnungszeiten Sonntag, 10.30 Uhr - 11.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigt für diese Abstimmungen sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab dem 18. Altersjahr, die nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens fünf Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungstag ihren politischen Wohnsitz geregelt haben.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der "Gemeindekanzlei Urnenbüro Roggliswil" erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder bis Ende der Urnenbüroöffnungszeit (Abstimmungssonntag 11.00 Uhr) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Roggliswil einwerfen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wurde,
  • die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht vom Stimmenden unterschrieben ist,
  • für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind,
  • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben.
Kontakt gemeindeverwaltung@roggliswil.lu.ch


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