| Urnenstandort |
Das Urnenbüro befindet sich im Untergeschoss der Gemeindeverwaltung Roggliswil |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag, 10.30 Uhr - 11.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Stimmberechtigt für diese Abstimmungen sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab dem 18. Altersjahr, die nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens fünf Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungstag ihren politischen Wohnsitz geregelt haben. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der "Gemeindekanzlei Urnenbüro Roggliswil" erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder bis Ende der Urnenbüroöffnungszeit (Abstimmungssonntag 11.00 Uhr) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Roggliswil einwerfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wurde,
- die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht vom Stimmenden unterschrieben ist,
- für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind,
- das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben.
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| Kontakt |
gemeindeverwaltung@roggliswil.lu.ch |