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Ferienplan Schule Roggliswil im Schuljahr 2011/12



Feriendaten Schuljahr 2011/12  
SchulbeginnMontag, 22. August 2011 
HerbstferienSamstag, 1. Okt. 2011Sonntag, 16. Okt. 2011
WeihnachtsferienSamstag, 24. Dez. 2011Sonntag, 8. Januar 2012
FasnachtsferienSamstag, 11. Februar 2012Sonntag, 26. Februar 2012
FrühlingsferienFreitag, 6. April 2012Sonntag, 22. April 2012
SommerferienSamstag, 7. Juli 2012Sonntag, 19. August 2012


Zusätzlich schulfrei sind  
Donnerstag/Sonntag17. Mai 2012 - 20. Mai 2012Auffahrt/Auffahrtsbrücke
Donnerstag/Sonntag7. Juni 2012 - 10. Juni 2012Fronleichnam/Fronleichnamsbrücke


 

Ferienplan Schule Roggliswil im Schuljahr 2012/13



Feriendaten Schuljahr 2012/13  
SchulbeginnMontag, 20. August 2012 
HerbstferienSamstag, 29. Sept. 2012Sonntag, 14. Okt. 2012
WeihnachtsferienSamstag, 22. Dez. 2012Sonntag, 6. Januar 2013
FasnachtsferienSamstag, 2. Februar 2013Sonntag, 17. Februar 2013
OsterferienFreitag, 29. März 2013Sonntag, 14. April 2013
SommerferienSamstag, 6. Juli 2013Sonntag, 18. August 2013


Lokaler Feiertag:  
Dienstag22. Januar 2013Vinzenztag



Richtlinien Jokertage

· Allen Erziehungsberechtigten der Schule Pfaffnau/St. Urban und Roggliswil stehen pro Schuljahr vier Schulhalbtage zur Verfügung, an welchen sie ihre Kinder in eigener Verantwortung vom Unterricht dispensieren lassen können. Die Jokerhalbtage können einzeln oder blockweise bezogen werden.
· Nicht unter diese Regelungen fallen Absenzen wegen nicht voraussehbaren Angelegenheiten, wie Krankheit, Todesfall in der Familie, dringende Arzt- oder Zahnarztbesuche.
· Die Jokertage dürfen nicht in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien und nicht in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien bezogen werden.
· Die Erziehungsberechtigten haben die Klassenlehrperson spätestens eine Woche vor Bezug ohne Angabe eines Grundes zu orientieren. Ein Formular kann bei der Klassenlehrperson oder der Homepage der Gemeinde bezogen werden. Wird die beabsichtigte Dispens nicht fristgerecht bei der Klassenlehrperson angemeldet, müssen die Erziehungsberechtigten die Abwesenheit begründen.
· Zuständig für die Bewilligung der Jokertage und deren Kontrolle ist die Klassenlehrperson.
· Im Verlaufe des Schuljahrs nicht bezogene Jokertage verfallen.
· Verpasster Unterrichtsstoff muss von den Lernenden in eigener Verantwortung nachgearbeitet werden. Verpasste Lernkontrollen müssen nachgeholt werden.
· Bezogene Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen.

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Meldeformular Jokertage

Name:___________________________ Vorname:_________________________

Klasse:___________ Lehrperson: _____________________

Anzahl der Jokerhalbtage: ______

Datum: ______________ 0: vormittags 0: nachmittags

Datum: ______________ 0: vormittags 0: nachmittags


Datum: __________________ Unterschrift: _________________________

 
 


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