Gemeindearbeitsamt ab 1. April 2021 bei RAV SurseeDas Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen. Das revidierte Gesetz soll 2021 in Kraft treten, in Folge dieser Revision übernehmen neu die RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Was bleibt voraussichtlich gleich: - Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim zuständigen RAV anmelden. Was wird neu: - Gemäss SECO sollten 2021 bereits weitere Formulare online zur Verfügung stehen, so auch Der Bereich Arbeitsmarkt WAS wira Luzern setzt alles daran, die Dienstleistungen in der gleichen Qualität weiterzuführen. Einige Abläufe werden effizienter, da die Anmeldung systemtechnisch erfolgen kann und die Übermittlungszeit Gemeinde > RAV oder Gemeinde > Arbeitslosenkasse wegfallen. Hier finden Sie Informationen wie Sie sich ab dem 1. April für die Arbeitsvermittlung anmelden können. Dokument Merkblatt_Anmeldung_RAV_Sursee.pdf (pdf, 72.0 kB) Datum der Neuigkeit 29. März 2021
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